Das Vorhandensein von bergbaubedingten, einsturzgefährdeten Hohlräumen teilt sich durch von ihnen ausgelöste Schadensfälle oder durch die Ergebnisse von Felduntersuchungen mit. Maßnahmen zur Abwehr derart konkretisierter Gefahren
Bei der Auswahl von geeigneten Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen ist die Erfahrung hilfreich, dass einsturz- und/oder senkungsgefährdete Flächen des Altbergbaus in der Regel nur Teilbereiche eines Grundstücks einnehmen. In Abhängigkeit zu der aktuellen oder geplanten Nutzung risikobehafteter Geländeabschnitte kommen daher in Betracht