Generell können Bergschäden überall dort auftreten, wo Bergbau stattfindet oder stattgefunden hat.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Altbergbau in allen Lagerstätten seine Spuren hinterlassen hat. Lagerstätten sind in ihren Geometrien allerdings begrenzt. Durch bergbauliche Aufschlüsse und geologische Kartierungen sind sie in der Regel gut bekannt.
Das Vorhandensein sowie die Lage eines risikorelevanten Altbergbaus kann recherchiert und dessen Nachwirkungspotentiale nach dem Wissensgebiet der Bergschadenkunde eingeschätzt werden (siehe hierzu auch Ausschluss bergbaulicher Risiken). Daher ist es möglich, Flächen / Grundstücksbereiche, auf denen Schäden auftreten können, mit nur geringen Lageungenauigkeiten auszuweisen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemeinsam mit dem Geologischen Dienst NRW das Auskunftssystem „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ www.gdu.nrw.de entwickelt, um jedem Interessierten einen einfachen Überblick über mögliche Gefahren im und aus dem Untergrund zu liefern.
Hinweise zu dem Auskunftssystem www.gdu.nrw.de: