Bergschäden

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Heute führen Extrem­tages­brüche wie in Bochum-Hön­trop (2000) oder dem “Siegen­er Loch” (2003) immer wieder dazu, dass NRW mit einem löcheri­gen Schweiz­er Käse ver­glichen wird. Eine solche Assozi­a­tion mag auch für die Hin­ter­lassen­schaften des Steinkohle­berg­baus im Saar­land zutr­e­f­fen. Ander­sar­tige geol­o­gis­che Ver­hält­nisse ver­ringern dort jedoch die Häu­figkeit von sicht­baren Auswirkun­gen des Alt­berg­baus auf die Tage­sober­fläche.

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07.03.2009: Anwohn­er in Hat­tin­gen wer­den evakuiert, weil zwis­chen zwei Wohn­häusern ein Tages­bruch über einem ehe­ma­li­gen Eisen­stein­berg­bau gefall­en ist.

 

21.09.2006: Eine der teuer­sten Einzel­sicherungs­maß­nah­men des Lan­des NRW ist nach 20 Monat­en abgeschlossen. Anlass war ein nur quadrat­meter­großer Tages­bruch in einem Wohnge­bi­et in Mül­heim a. d. Ruhr, der aus einem bis dato unbekan­nten, aber sehr umfan­gre­ichen Steinkohleab­bau resul­tierte.

 

12.02.2004: Unter­suchungs­bohrar­beit­en in Siegen-Ros­ter­berg lösen einen Groß­tages­bruch über einem alten Erzberg­bau aus. Teile eines Wohn­blocks erlei­den der­art mas­sive Schä­den, dass sie für immer unbe­wohn­bar bleiben.

 

03.01.2000: Zwei plöt­zlich aufreißende Krater in Bochum-Hön­trop ver­schluck­en einen Gara­gen­hof neb­st die ihn ein­fassenden Heck­en und Tan­nen. Nahe gele­gene Wohn­häuser müssen auf­grund schw­er­ster Bauschä­den evakuiert, eine S-Bahn-Strecke vorüberge­hend still­gelegt wer­den.

Was ist ein Bergschaden?
Die Def­i­n­i­tion des Bergschadens nach dem Bun­des­bergge­setz § 114 (1) lautet:

Wird infolge der Ausübung ein­er … berg­baulichen Tätigkeit … oder durch eine … berg­bauliche Ein­rich­tung (Berg­baube­trieb) ein Men­sch getötet oder der Kör­p­er oder die Gesund­heit eines Men­schen ver­let­zt oder eine Sache beschädigt (Bergschaden), so ist für den daraus entste­hen­den Schaden … Ersatz zu leis­ten.

Im Zusam­men­hang mit dem Alt­berg­bau wer­den Bergschä­den aus­nahm­s­los durch Boden­be­we­gun­gen aus­gelöst, die aus bere­its in län­ger­er Ver­gan­gen­heit angelegten unterirdis­chen bergmän­nis­chen Hohlräu­men resul­tieren.

Die Fokussierung allein auf das Ereig­nis “Tages­bruch” hat aber zur Folge, dass andere Boden­be­we­gun­gen häu­fig nicht als Bergschaden gedeutet wer­den. Bere­its durch ger­ingfügige Gelän­de­senkun­gen entste­hen Schiefla­gen und damit ein­herge­hende Gebäud­erisse. Deren Klaf­fungsweit­en führen im Regelfall zu Vernäs­sun­gen und gefährden im Extrem­fall auch die Dauer­stand­sicher­heit eines Gebäudes.

Fakt ist: Schä­den aus dem Alt­berg­bau

  • verur­sachen häu­fig kosten­in­ten­sive Sicherungs­maß­nah­men und
  • lösen oft­mals Nutzung­sein­schränkun­gen von betrof­fe­nen Grund­stück­en aus
Bergschadenauslösende Grubenbaue

Durch den untertägi­gen Abbau von Rohstof­fen wer­den Hohlräume (Gruben­baue) geschaf­fen. Abhängig von der Tiefe eines solchen Hohlraums sowie den Umge­bungs­be­din­gun­gen hat dies unter­schiedliche Auswirkun­gen.

 
Lin­ien­för­mige Hohlräume
mit größer­er Fel­süberdeck­ung wie Stollen, Streck­en oder Gänge von Erzlager­stät­ten

  • über solchen Hohlräumen/Grubenbauen kann sich ein dauer­haftes Gewölbe bilden, somit wer­den keine Boden­be­we­gun­gen und damit auch keine Schä­den verur­sacht

 
Flächige Hohlräume
in größer­er Tiefe

  • besitzen auf­grund ihrer mächti­gen überdeck­enden Gebirgss­chicht­en eine sehr hohe Auflast und brechen daher zeit­nah in sich zusam­men
  • die höher liegen­den Schicht­en senken sich daraufhin ab
  • die Bruch­massen im Hohlraum wer­den hier­durch nachverdichtet und dieser voll­ständig ver­schlossen
  • als Folge treten an der Tage­sober­fläche großflächige Senkungsmulden auf, an deren Rän­dern das Gelände gedehnt oder gez­er­rt wird
  • bauliche Anla­gen erfahren Schief­stel­lun­gen und Riss­bil­dun­gen; starre Medi­en­trassen, wie z. B. Abwasserkanäle, brechen und wer­den undicht; natür­liche Gewässer­läufe wer­den gestört
  • der Flurab­stand des natür­lichen Grund­wasser­spiegels kann so ver­ringert wer­den, dass Vernäs­sun­gen großflächiger Gebi­ete auftreten 

 
Lin­ien­för­mige und flächige Hohlräume/Grubenbaue in geringer Tiefe

  • besitzen auf­grund ihrer dün­nen überdeck­enden Gebirgss­chicht­en nur eine sehr geringe Auflast
  • hier­durch kön­nen sich häu­fig tem­porär tragfähige Gewölbe bilden und der Hohlraum bleibt zunächst noch beste­hen
  • erst äußere Ein­flüsse (z. B. durch­sick­ernde Nieder­schlagswäss­er) führen zur Ero­sion und Desta­bil­isierung der Deckschicht­en bzw. Gewölbe
  • als Folge brechen die Deckschicht­en möglicher­weise erst Jahrzehnte oder sog­ar Jahrhun­derte nach Abbauende in den Hohlraum hinein
  • das Bruchereig­nis set­zt sich bis zur Gelän­deober­fläche fort
  • an der Gelän­deober­fläche entste­hen im gün­sti­gen Fall nur Senkun­gen, oft jedoch trichter­för­mige Tages­brüche von mehreren Metern Durchmess­er und Tiefe

 
Tagesöff­nun­gen / Schächte

Schächte sind par­tielle Ein­griffe in die Lager­stätte unmit­tel­bar von der Tage­sober­fläche aus. In aller Regel ist an sie ein umfan­gre­ich­es Grubenge­bäude angeschlossen.

Nach Ein­stel­lung von Abbautätigkeit­en wur­den auch die Schächte aufgegeben. Bis Mitte des vorigen Jahrhun­derts erfol­gte dies mit nur sehr ein­fachen Sicherun­gen.

  • Sofern bis dahin auf Schächte über­haupt eine Abdeck­plat­te geset­zt wurde, war diese nur unzure­ichend sta­tisch bemessen. Auf­grund konkreter Belas­tun­gen und Mate­ri­alal­terung liegt keine dauer­stand­sichere Funk­tion­al­ität (mehr) vor.
  • In der Regel wur­den alte Schächte nur mit ger­ade ver­füg­baren Lock­er­massen (Halden­ber­gen, Bauschutt) bis zum Schacht­fuß verkippt.
  • In eini­gen Schächt­en erfol­gte lediglich eine Teil­ver­fül­lung bis zu ein­er wenige Meter unter Gelände einge­baut­en Zwis­chen­bühne
  • Die einge­bracht­en Lock­er­massen sind wed­er lagesta­bil noch resistent gegen Ero­sion­se­in­flüsse.
  • Ein­tre­tende Wäss­er desta­bil­isieren solche Lock­er­massen­füll­säulen, so dass diese in die an den Schacht angeschlosse­nen, noch offe­nen Gruben­baue abfließen kön­nen. Dabei kommt es zu Sack­un­gen bis hin zum voll­ständi­gen Aus­laufen der Füll­säule. Hier­durch entste­hen an der Gelän­deober­fläche trichter­för­mige Tages­brüche von mehreren Metern Durchmess­er und Tiefe.
Wo können Schäden auftreten?

Generell kön­nen Bergschä­den über­all dort auftreten, wo Berg­bau stat­tfind­et oder stattge­fun­den hat.

Es muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass Alt­berg­bau in allen Lager­stät­ten seine Spuren hin­ter­lassen hat. Lager­stät­ten sind in ihren Geome­trien allerd­ings begren­zt. Durch berg­bauliche Auf­schlüsse und geol­o­gis­che Kartierun­gen sind sie in der Regel gut bekan­nt.

Das Vorhan­den­sein sowie die Lage eines risiko­rel­e­van­ten Alt­berg­baus kann recher­chiert und dessen Nach­wirkungspo­ten­tiale nach dem Wis­sens­ge­bi­et der Bergschadenkunde eingeschätzt wer­den (siehe hierzu auch Auss­chluss berg­baulich­er Risiken). Daher ist es möglich, Flächen / Grund­stücks­bere­iche, auf denen Schä­den auftreten kön­nen, mit nur gerin­gen Lage­un­ge­nauigkeit­en auszuweisen.

Die Bezirk­sregierung Arns­berg hat gemein­sam mit dem Geol­o­gis­chen Dienst NRW das Auskun­ftssys­tem „Gefährdungspoten­ziale des Unter­grun­des in Nor­drhein-West­falen“ www.gdu.nrw.de entwick­elt, um jedem Inter­essierten einen ein­fachen Überblick über mögliche Gefahren im und aus dem Unter­grund zu liefern.

Hin­weise zu dem Auskun­ftssys­tem www.gdu.nrw.de:

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ibg - Tipps
  • Informieren Sie sich bei der zuständi­gen Behörde, ob Sie in einem Gebi­et leben, in dem Berg­bau stattge­fun­den hat oder noch stat­tfind­et.
Nor­drhein-West­falen Bezirk­sregierung Arns­berg, Dort­mund
Saar­land Bergamt Saar­brück­en bzw. Ober­bergamt des Saar­lan­des
Sach­sen Säch­sis­ches Ober­bergamt
Bay­ern Bergämter Nord­bay­ern und Süd­bay­ern
Thürin­gen Thüringer Lan­des­bergamt
Sach­sen-Anhalt Lan­desamt für Geolo­gie und Berg­we­sen
Meck­len­burg-Vor­pom­mern Bergamt Stral­sund
Hes­sen Regierung­sprä­si­di­en Darm­stadt, Gießen und Kas­sel
Baden-Würt­tem­berg Regierung­sprä­sid­i­um Freiburg
Berlin und Bran­den­burg Lan­desamt für Berg­bau, Geolo­gie und Rohstoffe
Bre­men, Ham­burg, Nieder­sach­sen und Schleswig-Hol­stein Lan­desamt für Berg­bau, Energie und Geolo­gie

 

  • Wenn Sie als Grund­stück­seigen­tümer erken­nen, von ein­er bergschaden­tech­nis­chen Sit­u­a­tion betrof­fen zu sein, sind Sie befugt, die bei den Berg­be­hör­den vor­liegen­den bergmän­nis­chen Karten­werke einzuse­hen. Gerne sind wir Ihnen bei der Inter­pre­ta­tion der graphis­chen Aufze­ich­nun­gen behil­flich. Auch eine Bew­er­tung der Schaden­sein­trittswahrschein­lichkeit und des möglichen Schaden­saus­maßes auf Ihr Grund­stück nehmen wir vor.
  • Für den Steinkohleab­bau im Ruhrge­bi­et kön­nen Sie Ihr indi­vidu­elles Risikopo­ten­tial nach den fol­gen­den Kri­te­rien grob abschätzen:

Abbauein­wirkun­gen