Bergschäden
Heute führen Extremtagesbrüche wie in Bochum-Höntrop (2000) oder dem “Siegener Loch” (2003) immer wieder dazu, dass NRW mit einem löcherigen Schweizer Käse verglichen wird. Eine solche Assoziation mag auch für die Hinterlassenschaften des Steinkohlebergbaus im Saarland zutreffen. Andersartige geologische Verhältnisse verringern dort jedoch die Häufigkeit von sichtbaren Auswirkungen des Altbergbaus auf die Tagesoberfläche.
Pressestimmen
07.03.2009: Anwohner in Hattingen werden evakuiert, weil zwischen zwei Wohnhäusern ein Tagesbruch über einem ehemaligen Eisensteinbergbau gefallen ist.
21.09.2006: Eine der teuersten Einzelsicherungsmaßnahmen des Landes NRW ist nach 20 Monaten abgeschlossen. Anlass war ein nur quadratmetergroßer Tagesbruch in einem Wohngebiet in Mülheim a. d. Ruhr, der aus einem bis dato unbekannten, aber sehr umfangreichen Steinkohleabbau resultierte.
12.02.2004: Untersuchungsbohrarbeiten in Siegen-Rosterberg lösen einen Großtagesbruch über einem alten Erzbergbau aus. Teile eines Wohnblocks erleiden derart massive Schäden, dass sie für immer unbewohnbar bleiben.
03.01.2000: Zwei plötzlich aufreißende Krater in Bochum-Höntrop verschlucken einen Garagenhof nebst die ihn einfassenden Hecken und Tannen. Nahe gelegene Wohnhäuser müssen aufgrund schwerster Bauschäden evakuiert, eine S-Bahn-Strecke vorübergehend stillgelegt werden.
Was ist ein Bergschaden?
Wird infolge der Ausübung einer … bergbaulichen Tätigkeit … oder durch eine … bergbauliche Einrichtung (Bergbaubetrieb) ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt (Bergschaden), so ist für den daraus entstehenden Schaden … Ersatz zu leisten.
Im Zusammenhang mit dem Altbergbau werden Bergschäden ausnahmslos durch Bodenbewegungen ausgelöst, die aus bereits in längerer Vergangenheit angelegten unterirdischen bergmännischen Hohlräumen resultieren.

Die Fokussierung allein auf das Ereignis “Tagesbruch” hat aber zur Folge, dass andere Bodenbewegungen häufig nicht als Bergschaden gedeutet werden. Bereits durch geringfügige Geländesenkungen entstehen Schieflagen und damit einhergehende Gebäuderisse. Deren Klaffungsweiten führen im Regelfall zu Vernässungen und gefährden im Extremfall auch die Dauerstandsicherheit eines Gebäudes.
Fakt ist: Schäden aus dem Altbergbau
- verursachen häufig kostenintensive Sicherungsmaßnahmen und
- lösen oftmals Nutzungseinschränkungen von betroffenen Grundstücken aus
Bergschadenauslösende Grubenbaue
Durch den untertägigen Abbau von Rohstoffen werden Hohlräume (Grubenbaue) geschaffen. Abhängig von der Tiefe eines solchen Hohlraums sowie den Umgebungsbedingungen hat dies unterschiedliche Auswirkungen.
Linienförmige Hohlräume mit größerer Felsüberdeckung wie Stollen, Strecken oder Gänge von Erzlagerstätten
- über solchen Hohlräumen/Grubenbauen kann sich ein dauerhaftes Gewölbe bilden, somit werden keine Bodenbewegungen und damit auch keine Schäden verursacht
Flächige Hohlräume in größerer Tiefe
- besitzen aufgrund ihrer mächtigen überdeckenden Gebirgsschichten eine sehr hohe Auflast und brechen daher zeitnah in sich zusammen
- die höher liegenden Schichten senken sich daraufhin ab
- die Bruchmassen im Hohlraum werden hierdurch nachverdichtet und dieser vollständig verschlossen
- als Folge treten an der Tagesoberfläche großflächige Senkungsmulden auf, an deren Rändern das Gelände gedehnt oder gezerrt wird
- bauliche Anlagen erfahren Schiefstellungen und Rissbildungen; starre Medientrassen, wie z. B. Abwasserkanäle, brechen und werden undicht; natürliche Gewässerläufe werden gestört
- der Flurabstand des natürlichen Grundwasserspiegels kann so verringert werden, dass Vernässungen großflächiger Gebiete auftreten
Linienförmige und flächige Hohlräume/Grubenbaue in geringer Tiefe
- besitzen aufgrund ihrer dünnen überdeckenden Gebirgsschichten nur eine sehr geringe Auflast
- hierdurch können sich häufig temporär tragfähige Gewölbe bilden und der Hohlraum bleibt zunächst noch bestehen
- erst äußere Einflüsse (z. B. durchsickernde Niederschlagswässer) führen zur Erosion und Destabilisierung der Deckschichten bzw. Gewölbe
- als Folge brechen die Deckschichten möglicherweise erst Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte nach Abbauende in den Hohlraum hinein
- das Bruchereignis setzt sich bis zur Geländeoberfläche fort
- an der Geländeoberfläche entstehen im günstigen Fall nur Senkungen, oft jedoch trichterförmige Tagesbrüche von mehreren Metern Durchmesser und Tiefe
Tagesöffnungen / Schächte
Schächte sind partielle Eingriffe in die Lagerstätte unmittelbar von der Tagesoberfläche aus. In aller Regel ist an sie ein umfangreiches Grubengebäude angeschlossen.
Nach Einstellung von Abbautätigkeiten wurden auch die Schächte aufgegeben. Bis Mitte des vorigen Jahrhunderts erfolgte dies mit nur sehr einfachen Sicherungen.
- Sofern bis dahin auf Schächte überhaupt eine Abdeckplatte gesetzt wurde, war diese nur unzureichend statisch bemessen. Aufgrund konkreter Belastungen und Materialalterung liegt keine dauerstandsichere Funktionalität (mehr) vor.
- In der Regel wurden alte Schächte nur mit gerade verfügbaren Lockermassen (Haldenbergen, Bauschutt) bis zum Schachtfuß verkippt.
- In einigen Schächten erfolgte lediglich eine Teilverfüllung bis zu einer wenige Meter unter Gelände eingebauten Zwischenbühne
- Die eingebrachten Lockermassen sind weder lagestabil noch resistent gegen Erosionseinflüsse.
- Eintretende Wässer destabilisieren solche Lockermassenfüllsäulen, so dass diese in die an den Schacht angeschlossenen, noch offenen Grubenbaue abfließen können. Dabei kommt es zu Sackungen bis hin zum vollständigen Auslaufen der Füllsäule. Hierdurch entstehen an der Geländeoberfläche trichterförmige Tagesbrüche von mehreren Metern Durchmesser und Tiefe.
Wo können Schäden auftreten?
Generell können Bergschäden überall dort auftreten, wo Bergbau stattfindet oder stattgefunden hat.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Altbergbau in allen Lagerstätten seine Spuren hinterlassen hat. Lagerstätten sind in ihren Geometrien allerdings begrenzt. Durch bergbauliche Aufschlüsse und geologische Kartierungen sind sie in der Regel gut bekannt.
Das Vorhandensein sowie die Lage eines risikorelevanten Altbergbaus kann recherchiert und dessen Nachwirkungspotentiale nach dem Wissensgebiet der Bergschadenkunde eingeschätzt werden (siehe hierzu auch Ausschluss bergbaulicher Risiken). Daher ist es möglich, Flächen / Grundstücksbereiche, auf denen Schäden auftreten können, mit nur geringen Lageungenauigkeiten auszuweisen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemeinsam mit dem Geologischen Dienst NRW das Auskunftssystem „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ www.gdu.nrw.de entwickelt, um jedem Interessierten einen einfachen Überblick über mögliche Gefahren im und aus dem Untergrund zu liefern.
Hinweise zu dem Auskunftssystem www.gdu.nrw.de:
- Aktivieren Sie in Ihrem Internet-Browser die Nutzung von Popups
- Lesen und bestätigen Sie alle Hinweise und Erklärungen zum Start der Anwendung
- Geben Sie Ihre Adresse ein (Klick auf den Button mit dem Fragezeichen und dem Adresskärtchen links neben der Maßstabseingabe in der oberen Anwenderleiste)
- Sie sehen die Karte nun aufgeteilt in Planquadrate im Maßstab 1:5.000. Ihre Adresse ist als blaue “Stecknadel” gekennzeichnet.
- Die vorhandenen bzw. bekannten Risiken können für jedes Planquadrat als numerische Zusammenfassung abgerufen werden (Klick auf “i” in der oberen Anwenderleiste und anschließender Klick auf eines der farbigen Symbole in dem entsprechenden Planquadrat)
ibg - Tipps
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob Sie in einem Gebiet leben, in dem Bergbau stattgefunden hat oder noch stattfindet.
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund |
| Saarland | Bergamt Saarbrücken bzw. Oberbergamt des Saarlandes |
| Sachsen | Sächsisches Oberbergamt |
| Bayern | Bergämter Nordbayern und Südbayern |
| Thüringen | Thüringer Landesbergamt |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Geologie und Bergwesen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bergamt Stralsund |
| Hessen | Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel |
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Freiburg |
| Berlin und Brandenburg | Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
| Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie |
- Wenn Sie als Grundstückseigentümer erkennen, von einer bergschadentechnischen Situation betroffen zu sein, sind Sie befugt, die bei den Bergbehörden vorliegenden bergmännischen Kartenwerke einzusehen. Gerne sind wir Ihnen bei der Interpretation der graphischen Aufzeichnungen behilflich. Auch eine Bewertung der Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes auf Ihr Grundstück nehmen wir vor.
- Für den Steinkohleabbau im Ruhrgebiet können Sie Ihr individuelles Risikopotential nach den folgenden Kriterien grob abschätzen:

