Altbergbauliche Gefahren beseitigen
Umgang mit konkretisierten altbergbaulichen Gefahren
Das Vorhandensein von bergbaubedingten, einsturzgefährdeten Hohlräumen teilt sich durch von ihnen ausgelöste Schadensfälle oder durch die Ergebnisse von Felduntersuchungen mit. Maßnahmen zur Abwehr derart konkretisierter Gefahren
- sind in allen Fällen technisch möglich
- müssen nicht nur auf die Standsicherheit von Gebäuden, sondern auch auf die Verkehrssicherheit von umgebenden Nutzflächen abgestimmt werden
- bedürfen bei ihrer Auswahl einer Kostenabwägung gegenüber alternativen Schutzvarianten
Bei der Auswahl von geeigneten Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen ist die Erfahrung hilfreich, dass einsturz- und/oder senkungsgefährdete Flächen des Altbergbaus in der Regel nur Teilbereiche eines Grundstücks einnehmen. In Abhängigkeit zu der aktuellen oder geplanten Nutzung risikobehafteter Geländeabschnitte kommen daher in Betracht
- Lageanpassung
- konstruktive Überbrückungen
- Hohlraumverfüllmaßnahmen
Anpassung an die altbergbauliche Situation
Voraussetzung für eine Nutzungsanpassung von Grundstücken an konkrete bergschadentechnische Verhältnisse sind
- das Aufsuchen und die exakte Lagebestimmung von Grubenbauen, die noch Tagesbrüche sowie Setzungen/Senkungen an der Tagesoberfläche auslösen können, durch Bohrarbeiten
- die sachverständige Ausweisung der aus solchen Grubenbauen resultierenden Gefährdungsflächen bezogen auf die Tagesoberfläche
Aus Kostengründen und in Abhängigkeit zu den Möglichkeiten der Bauplanung sollten
- Baukörper bzw. deren lastabtragende Gründungselemente gänzlich aus den bergbaubedingten Gefährdungsflächen herausgehalten werden
- Kombinationen von Lageanpassung und Sicherungsmaßnahmen gewählt werden
Auf tagesbruchgefährdeten Freiflächen
ist die Verkehrssicherheit eines Grundstücks bis hin zu der Gefahr für Leib und Leben beeinträchtigt. Solche Bereiche sollten gegen Betreten gesichert werden durch
- Hinweisschilder
- Einzäunung
- landschaftsplanerische bzw. gärtnerische Lösungen
Konstruktive Sicherungsmaßnahmen
Grundstücksgrößen und behördliche Vorgaben lassen häufig die Lageanpassung von Bauvorhaben an bergbaubedingte Gefährdungsflächen nicht zu. Dauerstandsichere Bauwerke können dennoch errichtet werden durch
- Sicherung der einsturzgefährdeten Grubenbaue
- konstruktive Überbrückung der Gefährdungsflächen
Konstruktive Gründungslösungen bedürfen standfester Wider- oder Auflager.
Hierzu bieten sich an
- der ungestörte Baugrund außerhalb der bergbaulichen Restriktionsflächen
- die Felsgesteine unterhalb der bruchauslösenden Grubenbaue
Entsprechend ist zwischen zwei grundsätzlichen Verfahren zu unterscheiden:
- die Pfahlgründung, mit der Gebäude über Pfeiler oder Pfähle in den Felsgesteinen unterhalb der vom Bergbau hinterlassenen, nachwirkungsrelevanten Grubenbaue gegründet werden
- die Brückenkonstruktion, mit der die Gefährdungsfläche eines einsturzauslösenden Grubenbaus mit einer Stahlbetonplatte überspannt wird
In einigen Fällen kommen auch Vorkehrungen in Betracht, die im Fall eines Schadensereignisses nur den sofortigen Fortfall von Stand- und Verkehrssicherheit verhindern sollen. Dies sind
- Streifenfundamente mit entsprechenden Kragarmweiten oder biegesteife Bodenplatten bei Bauwerken
- Geogitter in Freiflächen
Beseitigung altbergbaulicher Risiken
Die dauerhafte Herstellung der Standsicherheit von Tagesoberfläche und Baugrund oberhalb von einsturzgefährdeten Grubenbauen wird erzielt durch deren
- Verfüllung und
- Auspressung mit hydraulisch erhärtenden Suspensionen
Mit dieser Vorgehensweise erfolgt die Verschließung offener Grubenbaue und die lagebeständige Stabilisierung von bergbaubedingten Felsgesteinsauflockerungen.
Verfahrensweise in der Praxis
Systematische Erfassung der relevanten Abbauflächen, Schächte und Stollen/Strecken in einem Bohrraster oder mit einer auf deren Achse abgestimmten Bohrkette
- Drucklose Verfüllung der Grubenbaue über die erstellten Bohrungen mit hydraulisch erhärtenden Füllstoffen zur Beseitigung der Tagesbruchgefahr
- Druckhafte Auspressung noch verbliebener Rest-hohlraumvolumina und Auflockerungen in den bergbaulich überprägten Nebengesteinen über zusätzliche Bohrungen zur baupraktisch setzungsfreien Herstellung der Karbon-/ Felsgesteinsoberfläche
ibg – Tipps zu Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen
Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen gegen die Nachwirkungsmöglichkeiten eines Altbergbaus sollten die Zweckmäßigkeit und Kosten der unterschiedlichen Varianten gegenübergestellt werden. Dabei muss grundsätzlich folgendes berücksichtigt werden:
- Pfahlgründungen bieten sich bei sehr nahe unter der Tagesoberfläche befindlichen Grubenbauen an. Die Wirtschaftlichkeit von Pfahlgründungen verringert sich aber mit zunehmender Tiefenlage der gefährdungsrelevanten Grubenbaue.
- Bei Brückenkonstruktionen hängt die Wirtschaftlichkeit von der grundrisslichen Ausdehnung der bergbaulichen Restriktionsfläche ab. Häufig ergeben sich hier erhebliche Überdimensionierungen für Stahlbetonplatten oder -träger in Bezug auf die tatsächliche Grundfläche des geplanten Baukörpers, weil neben linienartigen Grubenbauen wie Schächten und Stollen in der Mehrzahl flächenhaft betriebene Abbaue das altbergbauliche Inventar bilden.
- Streifenfundamente mit erhöhter Brückenbemessung oder biegesteife Bodenplatten bei Bauwerken und Geogitter in Freiflächen werden aus Kostengründen manchmal als Alternative bevorzugt. Ihr Einsatz beruht auf dem Grundgedanken, dass der zeitlich nicht prognostizierbare Schadensfall oberhalb eines einsturzgefährdeten Grubenbaus erst nach Ablauf der beabsichtigten Nutzungs-/ Betriebsdauer eines Grundstücks/Bauwerks eintreten wird. Scheitert jedoch dieses “Pokern mit der Zeit” und es fällt vorzeitig ein Tagesbruch, sind notwendige Nachsicherungen möglicherweise nicht oder nur unter erhöhten finanziellen Aufwendungen durchführbar.
Mit konstruktiven Sicherungsvarianten wird das bergschadentechnische Risiko eines Altbergbaus zwar gezielt berücksichtigt, aber es liegt bei einer späteren Umnutzung des Grundstücks weiterhin vor.
Hohlraumverfüll- und Auspressmaßnahmen nachwirkungsrelevanter Grubenbaue haben sich deshalb als die probateste Sicherungsmethode durchgesetzt, weil sie
- Einsturz-/Setzungs-/Senkungsgefährdungen der Tagesoberfläche vollständig und endgültig beseitigen
- in der Regel auch kostengünstiger als konstruktive Lösungen sind
Die Verschließung vom Altbergbau tagesoberflächnnah hinterlassener Hohlraumvolumina mit hydraulisch erhärtenden Suspensionen ist eine Baugrundverbesserung. Grundsätzlich gilt:
- nicht bergbaulich beanspruchte Lagerstättenabschnitte sind per se standsicher
- nur nach dem Wissensgebiet der Bergschadenkunde als gefährdungsrelevant eingestufte Grubenbaue müssen behandelt werden
Das Prinzip “so wenig wie möglich, so viel wie erforderlich” bedeutet hier:
- gezielt nur auf die nachwirkungsrelevanten Grubenbaue niederzubringende Bohrraster
- Fließfähigkeit und Margen von einzubringenden Suspensionen auf die angetroffenen Hohlraum-/Verbruchzustände dieser Grubenbaue abzustimmen
- das Verpumpen der Suspensionen durch zweckmäßige Druckvorgaben dem Hohlraum-/Verbruchzustand der zu behandelnden Grubenbaue anzupassen
Die durch eine solche Vorgehensweise zu erzielende Kostenersparnis bedarf allerdings einer sachverständigen Begleitung und Bauleitung mit großer Erfahrung.





